Zurück zu Verein

Tarifordnung

Tarifordnung – Standgebühren für Einzelschützen

  Stand / halbe Stunde
Anlage / Standort Kategorie Mitglieder Nichtmitglieder
E / Pistolenkanäle GK / 12,5m / 25m / Faustfeuerwaffe € 6,00 € 15,00
Halle 3 GK / 100m Gewehr € 6,00 € 15,00
FFW Halle (Halle 3) GK / KK / 2 – 50m / Faustfeuerwaffe statisch & dynamisch (IPSC) – Standfreigabe erforderlich. Nutzbar nur für Mitglieder im Zuge der Jahres „Flatrate“ Jahres „Flatrate“
Halle 1 und 2 und D KK / 50m und 100m / Pistole / Gewehr & Field Target € 0,00 € 10,00
Halle 2 KK / Verschwindbock oder Wildscheiben € 6,00 € 10,00
B Stand GK / KK / 15m / 25m / Faustfeuerwaffe – Standfreigabe erforderlich. Nutzbar nur für Mitglieder im Zuge der Jahres „Flatrate“ Jahres „Flatrate“
C / 1. Stock – Lufthalle Luftpistole / Luftgewehr / 10m. Max. 7,5 Joule € 6,00 -.
F Laufender Hase / Münzeinwurf – je 10 min. Max. Schrot Kaliber / Durchmesser ?? € 6,00 (je Münze) € 8,00 (je Münze)
Begleitung pro Person Pauschal pro Buchung, gültig für alle Anlangen € 10,00 € 10,00
Halle 1, 2, 3, D, E / Pistolenkanäle „Flatrate“ – Jahresgebühr, nur für Mitglieder € 120,00

 

Tarifordnung – Mitgliedsgebühren

Beitragsart Ab 25 bis 65 Jahre Unter 25 Jahre / ab 65 Jahre / Studenten bis 28 Jahre / Präsenzdiener / Unterstützende Mitglieder
Eintrittsbeitrag (einmalig) € 100,00 € 50,00
Mitgliedsbeitrag (jährlich) € 240,00 € 120,00
     

Vereinskonto:

IBAN: AT84 3503 4000 0007 5648
BIC: RVSAAT2S034

   

 

Nutzungsbedingungen

1. Standgebühren werden pro angefangener halben Stunde berechnet, sofern keine andere Berechnung angeführt ist.
2. Voraussetzung für die Nutzung des A Standes ist die Mitgliedschaft in der Sektion CSP.
3. Schießzubehör wie Munition, Scheiben, Schusspflaster und Gehörschutz sind in den Gebühren nicht enthalten. Sie können beim Schießwart zu den Öffnungszeiten erworben bzw. gegen Gebühr ausgeliehen werden.
4.  Zutritt zu den Ständen nur mit amtlichem Lichtbildausweis.
5. Das unbeaufsichtigte Schießen für Mitglieder außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten ist nur nach vorheriger Einweisung und Freigabe für den jeweiligen Stand möglich.
6. Außerhalb der pro Stand angegebenen Schießzeiten darf unter keinen Umständen ein Schuss abgegeben werden. Die Zeiten sind exakt einzuhalten.
7. Jeder Schütze haftet für jeden abgegebenen Schuss. Durch den Schützen verursachte Schäden sind unmittelbar dem Schießwart oder alternativ einem Mitglied des Schützenrats zu melden und die Kosten für die Reparatur sind vom Schützen zu tragen. 
8. 

Eine mutwillige bzw. grob fahrlässige Beschädigung der Anlage oder ein schwerwiegender Sicherheitsverstoß kann zu einem Standverbot bzw. zu einem Vereinsausschluss führen.

 

Standordnung