Mitglied werden

Wir freuen uns sehr über neue Mitglieder und geben einen kurzen Überblick über die Schritte und Bedingungen für eine Aufnahme in unsere Schützengemeinschaft.

Anmeldung

  1. Wir bitten Sie, unser Bewerbungsformular für den Landeshauptschießstand auszufüllen und abzusenden.
  2. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung wird diese vom Schützenrat geprüft.
  3. Der Schützenrat entscheidet über Annahme oder Ablehnung der Bewerbung. Diese Entscheidung wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.
  4. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Erhalt der Zustimmung des Schützenrates und der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages sowie sonstiger mit dem Beitritt verbundener Gebühren.
  5. Der Schützenrat ist nicht verpflichtet, die Ablehnung einer Bewerbung zu begründen. Ein Einspruch gegen diese Entscheidung ist ausgeschlossen.

Aufnahmebedingungen

  1. Untadeliger Ruf und keine Vorstrafen.
  2. Verlässlichkeit, Disziplin und die Bereitschaft, in einer Gemeinschaft den Schießsport nach den für alle geltenden Regeln sicherheitsbewusst und kameradschaftlich auszuüben.
  3. Positiver Beschluss des Schützenrates.

Probezeit

Die Probezeit beträgt ein Jahr.
Während der Probezeit kann die Mitgliedschaft vom Verein oder Mitglied jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden.

Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag

Die Höhe der jeweils geltenden Gebühren und Beiträge ist der aktuellen Tarifordnung entnehmen.